Die vom Beschuldigten vorgebrachten Gründe für den Betäubungsmittelhandel würden auch nicht übereinstimmen mit den Gründen, die er nach seiner Verhaftung im Jahr 2016 angegeben habe, wo er geltend gemacht habe, er müsse einen Kredit zurückzahlen. 10.4 Vorbringen der Verteidigung Auf den Ausführungen des Beschuldigten basierte die Verteidigungsstrategie vor der Vorinstanz. Es wurde geltend gemacht, der Beschuldigte habe aufgrund der Drohungen ohne Vorsatz gehandelt und sein Verhalten sei aufgrund einer Notstandssituation gerechtfertigt gewesen (pag.