Er brachte jedoch vor, er habe keinen selbständigen Drogenhandel betrieben. Er sei von verschiedenen Personen bedroht und zu unterschiedlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gezwungen worden (Kokain und Haschisch entgegennehmen, kaufen, verkaufen). Er habe mit dem Verkauf der Betäubungsmittel fast keinen Gewinn erzielt. Konkret schilderte er folgende drei Bedrohungssituationen: - Ein Z.________ habe ihn gezwungen, für ihn Kokain zu kaufen. Genauere Angaben zu diesem Z.________ könne er aus Angst nicht machen (pag. 301 Z. 81 ff. und pag. 945 Z. 40 ff.). - Ein AH.________ namens X.__