10. Rolle des Beschuldigten 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 7. April 2020 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe die angeklagten Betäubungsmittelgeschäfte betrieben, um Gewinn zu erzielen und mit dem erzielten Erlös einen namhaften Teil seiner eigenen Lebenshaltungskosten und derjenigen seiner Familie zu bestreiten (pag. 832). 10.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt grundsätzlich nicht, Kokain und Haschisch an Drittpersonen abgegeben zu haben. Er brachte jedoch vor, er habe keinen selbständigen Drogenhandel betrieben.