7. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei mitzuteilen (Art. 28 Abs. 3 BetmG). 6.3 Anträge der beschwerten Drittperson Die beschwerte Drittperson liess sich im oberinstanzlichen Verfahren nicht vernehmen. Insbesondere sind bei der Kammer keine schriftlichen Anträge eingegangen.