Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3’500.00 (Ass. 6) sei in der Höhe von CHF 2’500.00 zur Deckung der Geldstrafe von CHF 2’500.00 und in der Höhe von CHF 1'000.00 zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden. 3. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen.