6.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge (pag. 1226 ff., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 9. September 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügt wurde, dass 1. die nachfolgenden beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien, Mobiltelefone inkl. Zubehör und weiteren Gegenstände zur Vernichtung eingezogen würden: