1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zu versetzen. 2. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. 3. Über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sei so zu entscheiden, wie dies die Vorinstanz in Ziffer 2 bis 5 ihres Urteiles vom 09.09.2020 tat. 4. Das Honorar des amtlichen Verteidigers für dessen erst- und oberinstanzlichen Aufwand sei richterlich bestimmen. 5. Allfällige weitere Verfügungen (insbes. Löschung DNA-Profil und dergleichen) seien von Amtes wegen zu treffen.