2. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 15.12.2016 für eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 200.00 an den Beschuldigten. IV. A.________ sei in Anwendung von Art. 34, 40, 46 Abs. 1, 47, 49 Abs. 1, 51, 333 Abs. 1 StGB, Art. 19 Abs. 1 BetmG und Art. 426 ff. StPO zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten (im Sinne einer Gesamtstrafe unter Einbezug der widerrufenen Freiheitsstrafe gem. III./2, hiervor), unter Anrechnung der ausgestandenen Haft seit dem 25.05.2019;