4. Untersuchungs- und Sicherheitshaft Der Beschuldigte wurde am 25. Mai 2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Haft (pag. 10 ff.). Bis zu Erhebung der Anklage wurde er in Untersuchungshaft gehalten (pag. 43 ff., pag. 64 ff., pag. 88 ff. und pag. 108 ff.). Danach befand er sich bis zur Überweisung der Akten an das Obergericht in Sicherheitshaft (pag. 845 ff., pag. 897 ff., pag. 960 ff. und pag. 991 ff.). Im oberinstanzlichen Verfahren verfügte die Verfahrensleitung am 12. Februar 2021 den Verbleib des Beschuldigen in Sicherheitshaft (SK 21 55, pag.