3. Amtliche und private Verteidigung Im Verlaufe des oberinstanzlichen Verfahrens mandatierte der Beschuldigte Fürsprecher Dr. B.________ als privaten Verteidiger (pag. 1159 f.). Mit Verfügung vom 20. September 2021 nahm die Verfahrensleitung davon Kenntnis und sistierte das amtliche Mandat von Rechtsanwalt C.________ per sofort (pag. 1162 f.).