3 5. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3'500.00 (Ass. 6) wird in der Höhe von CHF 2'500.00 zur Deckung der Geldstrafe von CHF 2'500.00 und in der Höhe von CHF 1'000.00 zur teilweise Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 6. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).