3. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - iPad (mit Hülle, .________); Ass. 5 - Reisepass (N.________); Ass. 8 - 2 Schlüssel (.________); Ass. 12 - Quittung O.________ Immobilien (aus Effekten) 4. Euro 1'445.00 (ausmachend CHF 1'582.30; Ass. 11) werden D.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben.