1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 15.12.2016 für eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 2. Der A.________ mit Strafbefehl vom 11.02.2015 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 3. Die Verfahrenskosten für die Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. III.