Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'627.90. Unter Berücksichtigung der gemäss Verfügung vom 25. Januar 2021 bereits geleisteten Akontozahlung von CHF 5'407.40 hat der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ noch eine restanzliche amtliche Entschädigung von CHF 6'220.50 auszurichten. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 11'627.90 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B._____