für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 705.85 (Zeitaufwand von 3.15 Stunden zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 25.40 und Mehrwertsteuer von CHF 50.45). Aufgrund des Unterliegens des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren ist er gegenüber dem Kanton Bern rückzahlungs- und gegenüber Rechtsanwalt B.________ für die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar nachzahlungspflichtig. Der Beschuldigte hat demzufolge dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung für Rechtsanwalt B.________ von CHF 705.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.