Vorinstanzlich wurden dem Beschuldigten aufgrund der erfolgten Frei- und Schuldsprüche die Hälfte der Verfahrenskosten von CHF 13'279.00, ausmachend CHF 6'639.50, auferlegt. Oberinstanzlich wird der Beschuldigte grösstenteils schuldig gesprochen. Ein Freispruch erfolgt einzig vom Vorwurf des versuchten Fahrens ohne Berechtigung (mehrfach begangen) gemäss Ziffer I. 2.1. der Anklageschrift.