19. Gesetzliche und theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen zur Rückversetzung korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (S. 24 f der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 688 f.). Diese werden der Vollständigkeit und Übersicht halber nochmals wiedergegeben: Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen, so ordnet das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht gemäss Art. 89 Abs. 1 StGB die Rückversetzung an.