37 bedingten Entlassung berücksichtigt werden (WIPRÄCHTIGER/KELLER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 175 und 177 zu Art. 47; MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2016, N. 266). Für das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren kann wiederum auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 686). Dieses wirkt sich neutral aus: