Neben den vielen Vorstrafen im Bereich des Strassenverkehrsrechts weist sein Strafregisterauszug auch diverse Vorstrafen wegen Betrugs auf. So wurde er mit Urteil vom 29. August 2007 u.a. wegen Betrugs und gewerbsmässigem Betrug, mit Urteil vom 29. Oktober 2010 u.a. wegen Betrugs (mehrfach begangen), mit Urteil vom 26. Mai 2011 u.a. wegen Betrugs (mehrfach begangen) und mit Urteil vom 15. Januar 2016 u.a. wegen gewerbsmässigem Betrug (Versuch) verurteilt. Nur ein Tag nach seiner bedingten Entlassung und somit während der Probezeit wurde der Beschuldigte erneut und einschlägig straffällig.