17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 685 f.): Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die Akten verwiesen werden (p. 80 Z. 19 ff. sowie edierte Vollzugsakten). Der Beschuldigte kam am .________ (Datum) in .________ (Land) zur Welt. Bereits kurze Zeit nach seiner Geburt flüchteten seine Eltern in die Schweiz, wobei die Familie zunächst in einem Asylheim wohnte.