Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis, eine Referenzstrafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 600.00 vor (VBRS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2019, S. 10 [gleichlautend mit dem Stand vom 1. Januar 2021]). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, führte der Beschuldigte vorliegend das Motorfahrzeug über 11 Tage hinweg und für eine beachtliche Strecke von 565 Kilometer. Im Vergleich zum Referenzsachverhalt wiegt das objektive Tatverschulden daher deutlich schwerer.