35 16. Asperation für die Widerhandlung gegen das SVG (Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis) 16.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis, eine Referenzstrafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 600.00 vor (VBRS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2019, S. 10 [gleichlautend mit dem Stand vom 1. Januar 2021]).