34 verletzen wollte. Der Deliktsbetrag betrug CHF 494.95 (vgl. Ziff. IV. 14. vorne). Zugunsten des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass das Deliktsbetragspotenzial bei den versuchten Betrugsfällen (bzw. der Deliktsbetrag bei den hypothetisch vollendeten Delikten) nicht über CHF 494.95 liegt. 15.2 Objektive Tatschwere Mit einem Schadenspotential bis zu CHF 494.95 wurde das mit Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut durch den Beschuldigten jeweils nur sehr leicht gefährdet.