22 Abs. 1 StGB zu reduzieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_466/2013 vom 25. Juli 2013 E. 2.3.1 mit Hinweis). Der vollendete Betrug zum Nachteil der M.________ AG zeigt, was der Beschuldigte mit seinen Handlungen beabsichtigte bzw. wie fest er das geschützte Rechtsgut