15. Asperation für die versuchten Betrugsfälle 15.1 Vorbemerkung Dem Beschuldigten werden sechs versuchte Betrugsfälle vorgeworfen. Das Tatvorgehen und die subjektiven Aspekte sind bei allen Vorwürfen identisch, weshalb es sich rechtfertigt, die versuchten Betrüge nachfolgend zusammen zu behandeln. Ist ein versuchtes Delikt zu beurteilen, ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in einem ersten Schritt die schuldangemessene Strafe für das vollendete Delikt festzulegen.