Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 8. Dezember 2006 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand 1. Januar 2019, S. 47 [gleichlautend mit dem Stand vom 1. Januar 2021]) sehen für den Betrug eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor, wobei der Referenzsachverhalt wie folgt lautet: Der Täter überredet wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20'000.00, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können.