Grundsätzlich ist sie aber nach dem gängigen Garage internen (wie auch bei anderen Garagen üblichen) Prozedere bei der Überlassung eines Ersatzwagens vorgegangen und hat insbesondere den Führerausweis des Beschuldigten entgegengenommen und kopiert. Eine nähere Überprüfung der Bonität jedes Kunden ist weder üblich noch notwendig und würde für eine Garage wie die M.________ AG einen unverhältnismässigen, unwirtschaftlichen Aufwand bedingen. Davon, dass die genannten Unterlassungen von X._____