verlangen» [pag. 597 Z. 6 f.] und der J.________ AG «Wir würden sicherlich den Führerausweis prüfen» [pag. 605 Z. 43]). Genau so ist X.________ auch im vorliegenden Fall vorgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit der Panne in Deutschland eine gewisse zeitliche Dringlichkeit schaffte und es für die M.________ AG nichts Besonderes war, ein Ersatzfahrzeug zu überlassen, ohne dass das zu reparierende Fahrzeug sich bereits in der Garage befindet (pag. 72/7 Z. 212 ff.; vgl. auch Aussagen von I.________, wonach auch die Garage Z.________ AG einen Ersatzwagen herausgeben würde, selbst wenn sich das Pannenfahrzeug noch nicht in der Garage befindet [pag. 597 Z. 44 ff.