jedoch noch keine Arglist abgeleitet werden, zumal — wie gestützt auf das Beweisergebnis ebenso erstellt ist — die Lügen des Beschuldigten bei der grossen Mehrzahl der Garagisten durchaus Fragen aufwarfen bzw. diese sofort skeptisch wurden und ihnen die Geschichte sowie das Vorgehen des Beschuldigten von vornherein komisch vorkam. Insofern handelte es sich für die Garagen nicht um ein Alltagsgeschäft.