146 StGB). Allgemein genügt eine vorübergehende Schädigung – späterer Ersatz schliesst Betrug nicht aus (Urteile des Bundesgerichts 6B_150/2017 E. 3.3, 6B_462/2014 E. 8.1.2, 6B_173/2014 E. 2.3.1, BGE 120 IV E. 6b/bb; 105 IV 104 u.v.a.). In subjektiver Hinsicht wird Vorsatz und Handeln in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht gefordert. 10.2 Versuch Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter alle subjektiven Tatbestandselemente erfüllt, ohne alle objektiven Tatbestandselemente zu verwirklichen.