keit eines wiedererlangten ausländischen Führerausweises in der Schweiz besonders vorsichtig gemacht haben. Dass er sich genötigt sah, diesbezüglich die erwähnte Schutzbehauptung mit der SVSA-Auskunft vorzubringen, zeigt, dass ihm die zumindest möglicherweise fehlende Fahrberechtigung durchaus klar war. Indem er sich um die dahingehenden Zweifel foutierte, nahm er in Kauf, mit seiner «provisional driving licence» in der Schweiz nicht fahrberechtigt zu sein.