Nach nochmaligen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ordnete das SVSA des Kantons Bern mit Verfügung vom 30. Mai 2008 eine neue Sperrfrist von 12 Monaten an, gerechnet ab dem 18. Januar 2008. Letztmals mit Verfügung vom 7. Mai 2012 ordnete das SVSA des Kantons Bern eine unbefristete Sperrfrist, mindestens aber 24 Monate, gerechnet ab dem 20. September 2011 an und verfügte, dass eine Wiederzulassung zum motorisierten Strassenverkehr der Kategorie M bzw. die Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie B auf Gesuch hin erst nach Ablauf der