Wegen erneuten SVG-Widerhandlungen ordnete das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich mit Verfügung vom 27. Juni 2006 als weitere Massnahme eine Sperrfrist von 6 Monaten, mit Wirkung ab dem 25. Februar 2006 an. Nach nochmaligen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ordnete das SVSA des Kantons Bern mit Verfügung vom 30. Mai 2008 eine neue Sperrfrist von 12 Monaten an, gerechnet ab dem 18. Januar 2008.