611 Z. 26 ff.). Nicht von der Hand zu weisen ist letztlich die Ähnlichkeit zum Sachverhalt, welcher dem Urteil des Kreisgerichts VI Signau-Trachselwald vom 29. Oktober 2010 zu Grunde liegt und mit dem der Beschuldigte u.a. wegen Betrugs, mehrfach begangen, schuldig erklärt wurde (pag. 205). Der Beschuldigte nahm im vorliegenden Strafverfahren immer wieder Bezug auf seine damaligen Handlungen (vgl. pag. 82 Z. 98, pag. 87 Z. 97 ff. und Z. 112 f., pag. 99 Z. 254 f. und Z. 273). Der Urteilsbegründung (Akten .________, pag. 708 ff, insbesondere pag.