Dies obschon er eingestandenermassen nicht jeden Preis für ein Fahrzeug hätte bezahlen können. Hätte er ernsthaft in Betracht gezogen etwas für den Gebrauch des Ersatzwagens zu bezahlen, so hätte er sich – insbesondere angesichts seiner sehr dürftigen finanziellen Situation – bestimmt über den Preis erkundigt, um danach abwägen zu können, ob er sich das Fahrzeug leisten kann. Dies hat er allerdings unterlassen, was nicht anders interpretiert werden kann, als dass es dem Beschuldigten gleichgültig war, wie viel der Gebrauch eines Ersatzwagens kostet, weil er ohnehin keine Absicht hatte, dafür zu bezahlen.