Bereits daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung. Ein Ersatzwagen (anders als ein Mietwagen) wird einem Kunden gerade nur dann zum Gebrauch überlassen, wenn die Garage mit der Reparatur des defekten Fahrzeugs des Kunden beauftragt wird. Weil die Garage dabei einen Reparaturauftrag gewinnt, wird ein Ersatzfahrzeug kostengünstiger überlassen als ein Mietfahrzeug (vgl. dazu unbestrittener Sachverhalt [Ziff. II. 8.2 vorne], die Aussagen von X.________ [pag. 72/4 Z. 108 ff. und pag. 72/7 Z. 222 ff.] und S.________ [pag. 594 Z. 17 ff.