]). Der Beschuldigte brachte vor, dass er damals (im Zeitpunkt als er bei den Garagen nach einem Ersatzauto fragte) noch Geld gehabt habe (pag. 103/3 Z. 78 und pag. 103/6 Z. 204). Er habe mit den verantwortlichen Personen der Garage, insbesondere mit X.________ der M.________ AG, keinen Preis abgemacht (pag. 103/6 Z. 186). Er habe nicht gefragt, was das Auto koste (pag. 103/6 Z. 191). Auf die Frage, ob er denn die finanziellen Mittel gehabt hätte, um einen «Mietwagen» zu jedem Preis zu bezahlen, antwortete er «Nein, aber normalerweise kostet ein