443] geht ebenfalls hervor, dass dem Beschuldigten ab dem 9. April 2019 der Grundbedarf ausbezahlt wurde). Sein Betreibungsregisterauszug wies bereits im Tatzeitpunkt zahlreiche Schulden, Verlustscheine und nicht getilgte Verlustscheine auf (für die Zeitspanne vom 8. März 2016 bis 26. April 2019 wies der Auszug vom 20. Juli 2020 20 Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 90'296.00 und 143 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von CHF 532'082.95 aus [pag. 122/2 ff.]).