446 f.) und weitere Einnahmen aus dem Vollzug von monatlich CHF 322.62. Zudem wurde er mit einem Betrag von CHF 1'831.30 durch den Sozialdienst mittels Direktzahlungen unterstützt (pag. 443). Gemäss eigenen Angaben erhielt er vom Sozialdienst darüber hinaus einen Betrag von monatlich CHF 750.00 bzw. CHF 977.00 (pag. 89 Z. 201 f. bzw. pag. 117; aus dem Sozialhilfebudget [pag. 443] geht ebenfalls hervor, dass dem Beschuldigten ab dem 9. April 2019 der Grundbedarf ausbezahlt wurde).