Einzig X.________ gab anlässlich der Hauptverhandlung an, dass sie einem unbekannten Kunden bei Vorbringen einer derartigen Geschichte ohne weiteres ein Ersatzfahrzeug rausgeben würde (p. 601 Z. 39 ff.). Alle anderen Garagisten sagten klar aus oder deuteten zumindest an, dass sie einem Neukunden, insbesondere bei Vorzeigen eines ausländischen Führerausweises sowie bei einem sich (noch) nicht in der Garage befindenden Pannenfahrzeugs, keinen Ersatzwagen herausgegeben hätten bzw. sie vor der Herausgabe eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich noch mehr Abklärungen tätigen würden, wobei teilweise auch erwähnt wurde, dass dies jeweils sehr individuell und eine «Gefühlssa-