12 dahingehend, dass sie das Gefühl gehabt habe, dass das Auto des Beschuldigten am Montag nicht bei ihnen sein werde und sie davon ausgegangen sei, dass er das gemerkt habe (p. 33 Z. 73 f.). I.________ gab sodann an, dass es ein paar Sachen gegeben habe, die merkwürdig gewesen seien (p. 40 Z. 24 f.), zumal die Kunden normalerweise wissen würden, ob sie einen Pannendienst hätten; auch habe der Beschuldigte ihm gegenüber nur schwer Angaben machen können und alles sehr schnell abwickeln wollen.