Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er die Garagen mit der erzählten und eingestandenermassen erfundenen Geschichte dazu bewegen wollte, ihm ein Ersatzauto zum Gebrauch zu überlassen. Es ist notorisch, dass Kundinnen und Kunden für den Gebrauch eines Ersatzwagens weniger bezahlen als für den Gebrauch eines Mietwagens, weil die Garage daneben zusätzlich von der Erteilung des Reparaturauftrags profitiert. Die M.________ AG überliess dem Beschuldigten am 11. April 2019 bis am 22. April 2019 unbestrittenermassen einen Ersatzwagen.