11 pag. 103/7 Z. 224 ff.]; erst in der Einvernahme an der erstinstanzlichen Verhandlung gab er zu, dass er die Garagen nach einem Ersatzwagen fragte [pag. 609 Z. 43]). Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er die Garagen mit der erzählten und eingestandenermassen erfundenen Geschichte dazu bewegen wollte, ihm ein Ersatzauto zum Gebrauch zu überlassen.