Angesichts der Vielzahl der vorliegenden Unterlagen wird davon abgesehen, diese einzeln aufzulisten. Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. Als subjektive Beweismittel liegen der Kammer die Aussagen von R.________ anlässlich der delegierten Einvernahme vom 25. April 2019 (pag. 31 ff.), die Aussagen von S.________ anlässlich der delegierten Einvernahme vom 25. April 2019 (pag. 35 ff.) und im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. August 2021 (pag. 591 ff.), die Aussagen von I._