2. von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen am 11.04.2019 in L.________ (Ort) z.N. der M.________ AG. unter Auferlegung von ½ der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 6'639.50, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die auf die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten um CHF 500.00. Die reduzierten vom Kanton Bern zu tragenden Verfahrenskosten betragen damit CHF 6'139.50. II. A.________ wird schuldig erklärt: