7. Beweiswürdigung 7.1 Objektive und subjektive Beweismittel Sowohl die objektiven als auch die subjektiven Beweismittel wurden von der Vorinstanz korrekt aufgelistet und wiedergegeben; darauf kann integral verwiesen werden (pag. 53 ff., S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 7.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt in ihrer konkreten Beweiswürdigung vorab fest, dem Ordnungsbussenzettel sei zu entnehmen, dass weder eine Anwohnerparkkarte noch eine Parkscheibe korrekt am Fahrzeug des Beschuldigten angebracht worden sei. Die Busse sei auf das Fahrzeug _____