2 4. Anträge des Beschuldigten Mit Berufungserklärung vom 19. November 2021 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 63): a) Die Busse sei nichtig zu erklären, da sie Bundesrecht verletzt, und b) Die Verfahrenskosten seien mir zu erlassen. Sinngemäss verlangt der Beschuldigte damit einen Freispruch vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen durch nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe und die Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern.