2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 17. September 2021 (bei der Vorinstanz eingegangen am 22. September 2021) innert Frist Berufung an (pag. 44). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Oktober 2021 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 1. November 2021 zugestellt (pag. 50 ff.). In der Folge ging die Berufungserklärung des Beschuldigten, datierend vom 19. November 2021, am 22. November 2021 frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.