Dispositiv und Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 17. November 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 5. Juli 2023) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Friederich Hörr Die Gerichtsschreiberin: Bucher