31 Tätigkeit des Anwalts sich auf die Interessenwahrung als Prozessvertreter im Verfahren selbst zu konzentrieren hat (Ziff. 1.1, S. 2). Der Beschuldigte konnte sich anlässlich der Berufungsverhandlung zum Leumundsbericht äussern, weshalb eine Teilnahme an dessen Erhebung durch die Verteidigung nicht notwendig war. Weiter ist der unter den Posten «Verhandlung in Bern mit kurzer Vorbesprechung mit Klient» vom 17. November 2022 und «Urteilseröffnung in Bern» vom 18. November 2022 geltend gemachte Aufwand von insgesamt 5 Stunden um 2 Stunden auf die tatsächliche Dauer von 3 Stunden zu kürzen (pag.